Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen den Zensus 2011 vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und Bürgern Gelegenheit zur Unterstützung bieten. Die Bürgerrechtler monieren, die geplante Durchführung verstoße gegen ein Verbot, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausgesprochen habe.
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